1) Diese Beratungs- und Vermittlungsbedingungen sind Bestandteil des Beratungs- und Vermittlungsauftrages zwischen der Gastfamilie und dem Verein für Internationale Jugendarbeit e.V. und dem Familienfragebogen grundsätzlich als Anlage beigefügt.

2) Die der Gastfamilie überlassenen Beratungshinweise und Vermittlungsvorschläge sind ausschließlich für diese bestimmt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sollte es durch unbefugte Weitergaben der Unterlagen anderweitig, insbesondere zu einer Vermittlung kommen, haftet die Gastfamilie und ist verpflichtet dem Verein für Internationale Jugendarbeit e.V. (im folgenden: vij), das entgangene Vermittlungs- und Beratungsentgelt zu zahlen. Nicht mehr benötigte Au-Pair-Unterlagen sind umgehend an den Verein zurückzusenden.

3) Die Gastfamilie verpflichtet sich geltende Bestimmungen und Gesetze (u.a. die Gütebestimmungen der Gütegemeinschaft Au-Pair e.V. und die Merkblätter der Bundesagentur für Arbeit) einzuhalten. Im Rahmen des Beratungsauftrages stellt der vij entsprechende Merkblätter zur Verfügung. Gemäß dem im Familienfragebogen angegebenen Vermittlungs- und Beratungsentgelt gilt folgendes:

Beratungs- und Bearbeitungsgebühr
Diese sind fällig beim Abschluss des Vermittlungsauftrages, nach dem sich die Gastfamilie für ein Au-Pair entschieden hat und eine Zusage des Au-Pairs vorliegt. Der vij wird erst nach Eingang der entsprechenden Gebühr tätig, damit ist die Beratung und Bearbeitung bis zur Vermittlung des Au-Pairs abgegolten. Eine Rückforderung dieser Gebühr ist nach Aufnahme dieser Tätigkeit nicht mehr möglich.

Vermittlungsgebühr
Diese wird erst dann fällig, wenn die Vermittlung abgeschlossen ist und das Au-Pair in die Bundesrepublik einreist. Bei dem Vermittlungs- und Beratungsentgelt handelt es sich ausschließlich um eine Aufwandsentschädigung für die Beratung und Vermittlungstätigkeit. Sie ist nicht davon abhängig, ob das Au-Pair-Verhältnis tatsächlich erfolgreich zu Ende geführt wird oder werden kann. Unabhängig davon steht der vij sowohl der Gastfamilie als auch dem Au-Pair während des gesamten Aufenthalts mit Rat und Tat zur Seite und betreut das Au-Pair-Verhältnis. Eine vorzeitige Kündigung ist dem vij sofort unter Vorlage einer Kopie des Kündigungsschreibens anzuzeigen.

4) Der vij begleitet das Au-Pair und die Gastfamilie während des gesamten Au-Pair Verhältnisses, ist für Fragen, die den Aufenthalt und die Vermittlung betreffen und bei Problemen Ansprechpartner und bietet darüber hinaus die Möglichkeit der Umvermittlung.

5) Schadensersatzansprüche entstehen nicht durch Umstände, die zeitig nach Abschluss des Au-Pair-Vertrages liegen oder wenn trotz Bemühungen gar keine Vermittlungen zustande kommen. Für eventuelle auftretende Schäden oder Kosten, die das Au-Pair während des Aufenthalts bei der Gastfamilie oder Dritten verursacht, bzw. die durch das Vermittlungsverfahren entstehen, übernimmt der vij keine Haftung. Der vij ist gemeinnützig und eine nicht auf Gewinn ausgerichtete Organisation. Die Haftung ist aus diesem Grund auf grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verschulden begrenzt. Ausgenommen hiervon sind Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

6) Die Daten der Gastfamilie werden ausschließlich zur Durchführung der Vermittlung und Betreuungstätigkeit erhoben, elektronisch gespeichert und nach ihrer Verwendung gelöscht. Die Weitergabe erfolgt ausschließlich an Au-Pairs soweit dies im Zweck gebunden und zeitlichen Rahmen der Vermittlungs- und Betreuungstätigkeit steht (z. B. für die Au-Pair-Treffen). Der vij unterfällt als Mitglied des DW EKD e.V. dem Kirchengesetz über den Datenschutz der Ev. Kirche in Deutschland (DSG-EKD) und ist an dessen Anwendung gebunden.

7) Die oben genannten Bestimmungen gelten für alle weiteren Au-Pair-Vorschläge, ohne dass es im Einzelnen eine gesonderte Aussetzung der Vermittlungs- und Beratungsbedingungen oder des Vermittlungs- und Beratungsauftrages bedarf, bis zum Abschluss des Beratungs- und Vermittlungsvorganges.

QS1 12/2009